Albert-Schweitzer-Schule / Mörfelden-Walldorf

Aufenthalt Schulgelände

Frage

Wann dürfen sich Kinder und Erwachsene auf dem Schulgelände aufhalten?

Antwort

vor dem Unterricht

Von 7:30 – 7:45 Uhr und von 8:15 – 8:30 Uhr werden Ihre Kinder morgens auf dem Schulhof beaufsichtigt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nur zu diesen Zeiten in der Schule eintrifft. 

nach dem Unterricht:

Ist der Unterricht für den Tag beendet, muss Ihr Kind unverzüglich nach Hause (bzw. die Betreuung) gehen und darf sich nicht mehr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten. Eine Aufsicht um 12:35 Uhr und um 13:20 Uhr beaufsichtigt diese Zeiten.

Ausgenommen davon sind selbstverständlich Aufenthalte mit der Betreuung oder der Besuch der Hausaufgabenhilfe. 

Die Aufsichtspflicht der Schule endet, sobald Ihr Kind sich unserer Aufsicht unerlaubt und bewusst entzieht. 

 

Erwachsene

Eltern und anderen Personen ist es während der Unterrichtszeiten oder der Pause nicht gestattet, sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufzuhalten. Ausnahmen sind natürlich der Besuch des Sekretariats oder vereinbarte Gesprächs- und Besuchstermine.