Hitze und Kälte
Frage
Gibt es "Hitzefrei"?
Antwort
Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Unterricht früher enden muss als im Stundenplan Ihres Kindes vorgesehen, etwa bei „hitzefrei“ (immer um 12.30 Uhr, 6. Stunde entfällt dann) oder Heizungsausfall im Winter.
Damit stellt sich die Frage nach der Beaufsichtigung der Kinder bis zum offiziellen Unterrichtsschluss. Ein Unterricht oder eine Aufteilung auf andere Klassen ist in einem solchen Falle verständlicherweise nicht möglich.
Es wäre von großem Vorteil, wenn wir in einem solchen Falle Ihr Kind vorzeitig nach Hause / in die Betreuung / in den Hort entlassen könnten. Dies ist im 1. und 2. Schuljahr aber laut Aufsichtspflichterlass nur möglich, wenn sie uns hierzu Ihre schriftliche Einverständniserklärung geben. Diese Einverständniserklärung erhalten Sie zu Beginn jeden Schuljahres.