Albert-Schweitzer-Schule / Mörfelden-Walldorf

Beurlaubung

Frage

Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?

Antwort

Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt werden.

Eine längere Unterrichtsbefreiung oder eine Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien muss schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.